Kanonisierung und Bibliothekswissenschaft aus studentischer Perspektive
von Sibylle Hedtke (TH Köln) (Kontakt mail)
Im 2013 erschienenen Handbuch Kanon und Wertung heißt es im Unterkapitel über die Rolle von Bibliotheken und Archiven, die Wechselwirkungen dieser Einrichtungen mit anderen Kanoninstanzen seien bislang noch kaum erforscht (vgl. Rapp 2013, S. 226 u. 231f.). 2021 trifft diese Aussage – zumindest aus Studierendenperspektive – wohl noch immer zu: Inwiefern Bibliotheken tatsächlich aktiv kanonrelevante Handlungen ausführen, findet sich thematisch nicht in den Lehrveranstaltungen wieder. Stattdessen wurden mit der Neufassung der Studienordnung vor fünf Semestern nun noch die letzten Vorlesungen gestrichen, die solche Fragestellungen hätten aufgreifen können: Sowohl die VL zu Literaturgeschichte als auch „Gegenwartsliteratur und ihre Genres“ stehen nicht mehr auf dem Lehrplan, und mehr noch: Die zweisemestrige VL Bibliotheksgeschichte wurde ebenfalls aus dem Curriculum entfernt. Eine Wissenschaft, die ohne Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit auszukommen meint – gerade, wo es hier einst bspw. um die Notwendigkeit einer „Cultur-Polizei“ (Preusker 1840, S. 90), das Formen der Leser*innen zu einer „Volkskulturgemeinschaft“ (Hofmann 1922), „Elitebibliotheken“ (Liesegang 1909, S. 14) oder (v.a. in den 1950ern) elitäre Debatten zur „unteren Grenze“ im Bestandsaufbau ging? Da passt es ganz gut, dass mit der zum WS 2018/19 eingeführten Umbenennung von Bibliothekswissenschaft zu „Bibliothek und digitale Kommunikation“ nun auch in der Studiengangsbezeichnung gar nicht mehr suggeriert wird, man würde hier sonderlich viel Forschung betreiben.
Das Studium an der TH zielt eben nicht auf eine Laufbahn als Wissenschaftler*in ab, sondern soll für den Arbeitsmarkt befähigen; und mit dem zunehmenden Fokus auf Praxisorientierung und „Employability“ müssen Lehrveranstaltungen weichen, die man (vermeintlich) nicht mehr braucht. Die wissenschaftliche Bibliothek, so die herrschende Meinung, sei eine Dienstleisterin oder allenfalls Partnerin für die scientific community – dass und was man als Institution bzw. Bibliothekar*in selbst (er-)forschen könnte, bildet sich m.M.n. in der Studienordnung nicht ab. Etwa Gedächtnis- und Sammlungstheorien, der archival turn oder das invisible hand– Phänomenwerden über alle Semester hinweg nicht mal in einem Nebensatz erwähnt. Klar: Nicht jede*r studiert Bibliothekswissenschaft mit dem Ziel, später mit historischen Beständen zu arbeiten. Dennoch frage ich mich, wieso ein Studium, das zur Berufstätigkeit in einer Gedächtniseinrichtung ausbilden soll, nicht wenigstens eine Lehrveranstaltung vorsieht, die sich mit eben diesem Anspruch beschäftigt; und in der dann dafür sensibilisiert werden könnte, dass es sich bei Bibliotheken um pseudoneutrale Institutionen handelt, die das kulturelle Gedächtnis nicht bloß bewahren, sondern auch bearbeiten, indem sie selegieren, konservieren, verfügbar machen, kuratieren. Und dass bibliothekarische Sammlungen und Systematiken von Machtstrukturen (z.B. androzentrischer Geschichtsschreibung) geprägt sind, aus denen unter anderem ein Gender Bias beim Bestandsmanagement resultiert.
Bestandsarbeit als Kanonarbeit
Nachlässe, die zu 90 % aus männlichen Vermächtnissen stammen; historische Sammlungen, in denen kaum Literatur von Frauen vorhanden (oder zumindest nicht gut erschlossen) ist; Bestände mit Musikalien, in denen man nahezu vergeblich nach Komponistinnen sucht: Während in der feministischen Literaturwissenschaft, Musikwissenschaft, Kunstgeschichte usw. schon vor rund 60 Jahren diese angeblichen Leerstellen als Desiderat aufgezeigt wurden, bildet sich in der Bibliothekswissenschaft – zumindest im Lehrplan – überhaupt nicht ab, dass hier ein Problem besteht. Auch wie es dazu kommt, dass in der Katalogisierung Unterbegriffe wie „Frauenliteratur“, „Frauenlyrik“, „Frauenmystik“ usw. enthalten sind, weil die Oberbegriffe von einer männlichen Norm ausgehen, wird zwar vereinzelt in der deutschsprachigen Fachliteratur behandelt (vgl. Aleksander 2014, Sparber 2016), nicht aber in der Hochschule. Ebenso fehlt die kritische Auseinandersetzung mit den sogenannten Interessenkreisen, die im Sinne einer nutzungsorientierten Bestandsaufstellung noch in einigen öffentlichen Bibliotheken bspw. Label für „Frauen“ vorsehen (was u.a. bereits von Leyrer 2014 angemerkt wurde). Im Gegensatz zu ähnlichen Marketingstrategien im Buchhandel gibt es in den ÖBs immerhin meist zugleich „Männer“-Label, diese werden allerdings wesentlich seltener vergeben. Weshalb und auf welcher Grundlage hier also angeblich weibliche (Lese‑)Interessen markiert werden müssen, und dass zur Beantwortung dieser Fragen neben der Überwindung des binären Geschlechterverständnisses allein ein Blick auf die Herkunft solcher Begrifflichkeiten (z.B. „Frauenroman“) helfen könnte, wird den Studierenden nicht vermittelt.
Überhaupt: Canon busting, Sensibilisierung für und Auseinandersetzung mit dem Collection Bias, sog. Critical Cataloging oder allgemeiner: Critical Librarianship, wie es v.a. in den USA stark vertreten wird, fristen im DACH-Raum und insbesondere in Deutschland noch immer ein Schattendasein; in der Lehre an der TH fallen nicht einmal die Begriffe. Dabei gäbe es sowohl fremd- als auch deutschsprachige Fachbeiträge, die die Kanonisierung und/oder androzentrische Geschichtsschreibung thematisieren, oder zumindest Wertungshandlungen in Bibliotheken als solche identifizieren und problematisieren, und in Seminaren als Diskussionsanregung aufgegriffen werden könnten (z.B. Weber 1997, Jank 2006, Tector 2006, Buchsbaum 2009, Jong/Koevoets 2013, Gillioz 2013, Adam 2015, Aleksander 2011 u. 2016, Bittermann-Wille/Jammernegg 2017, Cifor/Wood 2017, Leyrer 2019, Ziegler 2019, Dansereau 2020, Speer 2020, Richter 2021, Hertling 2021, Schmidt 2021). Und etwa von Hobohm, bis vor kurzem noch Professor an der FH Potsdam, wurden Überlegungen zur Rolle von Bibliotheken als kulturelles Gedächtnis sehr wohl in die Lehre eingebracht. Gerade die Texte von Aleida Assmann bieten sich hier doch an (vgl. Assmann 2001, 2006a, 2006b). In Köln hingegen beschränken sich Unterrichtseinheiten zur Neutralität von Bibliotheken vor allem auf offensichtliche, aktive Handlungen (z.B. den Umgang mit rechter Literatur), nehmen jedoch nicht in den Blick, inwiefern z.B. bibliothekarische Sammlungspraktiken durch kognitive Verzerrungen geprägt sind.
Reflexion von Selektionsprozessen
Zudem geht es ja nicht einzig um einen Blick in die Vergangenheit: Im Zusammenhang mit der Digitalität stellt sich die, wie sie kürzlich bei einem Kolloquium genannt wurde, „Kanonfrage 2.0“: Positiven Aspekten wie orts- und zeitunabhängig nutzbaren Beständen, OCR, der Ermöglichung neuer Perspektiven und Forschungsfragen lässt sich die Befürchtung entgegensetzen, dass sich die Digitalisierungsbemühungen von Bibliotheken und Archiven sogar eher negativ auf eine mögliche Kanonrevision resp. ‑erweiterung auswirken könnten – schließlich folgen Auswahlentscheidungen darüber, was digitalisiert werden soll, neben technischen und urheberrechtlichen Aspekten weiterhin den tradierten Kanones. Ferner geraten (noch) nicht digitalisierte Werke umso mehr in Vergessenheit, wenn über die Discoverysysteme v.a. gefunden und wahrgenommen wird, was bereits digitalisiert und erschlossen ist (vgl. Wiederkehr 2021, S. 291).
Vergleichbare Bedenken lassen sich für das Bestandsmanagement in öffentlichen Bibliotheken anbringen: Zwar könnte man hier, ähnlich wie in WBs mit der sog. Patron Driven Acquisition, im Zusammenhang mit Anschaffungsvorschlägen und anderen partizipativen Erwerbungsmodellen einerseits von einer Demokratisierung des Bestandsaufbaus sprechen – d.h. der ÖB-Bestand quasi als von den Nutzer*innen kollektiv geschaffener Kanon (i.S. einer nicht nur für, sondern mit den Bürger*innen zusammengestellte Literaturauswahl). Andererseits: Von vielen gelesen und diskutiert werden können ja nur Bücher, die leicht verfügbar sind. Gleichzeitig sind hohe Erneuerungsquoten und Ausleihzahlen (Hit- und Null-Listen) als Marker ja nicht unbedingt positive Selektionskriterien, sondern sorgen dafür, dass vor allem solche Medien in den Bestand aufgenommen werden oder im Bestand bleiben dürfen, die (z.B. durch Preisverleihungen) bereits eine gewisse Anschaffungs‑ oder Daseinsberechtigung mitbringen. Hinzu kommen knappe Medienetats, teils abstruse Lizenzbedingungen und Embargos für E-Books. Eingedenk des zu Beginn erwähnten Verzichts auf LVs zu Literatur und das zunehmende Outsourcing der Erwerbung (bspw. an die ekz oder Hugendubel Fachinformationen) scheint mir die aktive, autonome Rolle von Bibliothekar*innen als mögliche Kanonakteur*innen eher fraglich.
Ausblick
Aber um noch etwas positiv zu schließen: Auch wenn ich persönlich insbesondere der neuen Studienordnung meiner Hochschule in weiten Teilen kritisch gegenüber stehe, gilt das keineswegs für die Dozent*innen, die gerade die vergangenen „Corona-Semester“ didaktisch sehr gut gelöst haben (und der Wechsel von klassischen hin zu alternativen Prüfungsformaten wird hoffentlich etwas sein, das nach der Pandemie erhalten bleibt). Und obwohl ein sehr engagierter Professor Ende August leider die TH verlassen hat, sind durchaus noch andere Lehrende vorhanden, die den Gender Studies sowie einem feministischen Wissenschaftsanspruch aufgeschlossen gegenüberstehen; die also, wenngleich Fragen der Kanonisierung nicht direkt in ihr Lehrgebiet fallen, grundsätzlich Potenzial zu einer Beschäftigung mit dem Thema mitbringen. Darüber hinaus wäre m.M.n. allerdings wichtig, nicht nur die Bibliotheksgeschichte wieder stärker institutionell zu verorten, sondern vor allem endlich eine Denomination für historische Bestände und Cultural Heritage zu schaffen, sodass wichtige Themen wie kuratorische Bestandsforschung, Provenienzforschung und Restitution als feste Themen im Curriculum verankert werden könnten, und nicht wie bisher bloß einem Bruchteil der Studierenden als kleines Wahlangebot von einer externen Lehrbeauftragten vermittelt werden.
Gerade weil es bei den Wahlpflichtfächern durch die kleinen Jahrgänge manchmal zu Problemen mit der Teilnehmendenzahl kommt, wäre – angestoßen durch die positiven Erfahrungen mit digitalen Lehrveranstaltungen – des Weiteren zu überlegen, in Zukunft außerdem hochschulübergreifende Lehrveranstaltungen in Erwägung zu ziehen. Nicht unbedingt allein als Kooperation bibliothekswissenschaftlicher Studiengänge, sondern auch interdisziplinär mit Studierenden der Germanistik, Kulturwissenschaft, Geschichte, Buchwissenschaft u.ä. Denkbar wäre außerdem, im Rahmen des Projektmoduls vielleicht mal ein Seminar anzubieten, das sich im Rahmen von #1Lib1Ref und den Women Edits für die Erschließung und Sichtbarkeit von nicht-männlichen Autor*innen in der Wikipedia einbringt, oder an Coding da Vinci beteiligt.
Wie sich Kenntnisse über androzentrische Wissensräume und Kanonisierung erfolgreich in die Berufspraxis überführen und das Engagement nach außen kommunizieren lässt, zeigen aktuell bspw. die Monacensia mit ihrem #femaleheritage-Projekt, die Wienbibliothek im Rathaus, die Stiftung Sitterwerk oder die Stadtbibliothek Erlangen. Zudem läuft etwa an der HAAB Weimar gerade ein Kooperationsprojekt mit dem Deutschen Literaturarchiv Marbach, das neue Ansätze für die Kanonforschung ermöglichen wird (vgl. Barnert et al. 2021). Und das von der Bibliothekarin Marion Schulz 1986 initiierte Projekt „DaSind ─ Datenbank Schriftstellerinnen in Deutschland, Österreich, Schweiz 1945-2008“ wird zurzeit vom Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel konvertiert und soll in Kürze als Open-Source-Angebot wiederveröffentlicht werden.
Um auch in Zukunft – und idealerweise noch mehr als jetzt – solche Konzepte zu verfolgen, müssten sich die hier skizzierten Problemfelder m.M.n. wesentlich stärker in der Ausbildung künftiger Bibliothekar*innen abbilden. Feministische Kanonarbeit in Bibliotheken kann nur stattfinden, wenn das Personal um die Kanonisierung weiß.
Literaturverweise
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Martina Wernli (7. Oktober 2021). Forscht, wo ihr was zum Forschen findet…. #breiterkanon. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/m4s2